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AutorenbildThomas Laggner

Aufwandsentschädigung für Beratungsstunden

Als Lebensberater in Ausbildung unter Supervision bist du verpflichtet, während deiner Ausbildung eine bestimmte Anzahl an Praxisstunden (in diesem Fall 200 Stunden) zu absolvieren. In Österreich gibt es für diese Praxisstunden einige Besonderheiten, die du im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung beachten musst. Ich erkläre dir gerne, wie das funktioniert:


1. Aufwandsentschädigung für Beratungsstunden

  • Aufwandsentschädigung: Ja, du darfst grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung für deine Beratungsstunden verlangen, auch wenn du noch in Ausbildung unter Supervision bist. Diese Entschädigung ist jedoch nicht dasselbe wie ein vollwertiges Honorar, sondern soll dir helfen, deine Kosten zu decken (wie etwa Raummiete, Materialien etc.).

  • Höhe der Entschädigung: Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung kann variieren, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Oft wird ein geringerer Betrag als der eines vollständig ausgebildeten Lebensberaters verlangt. Du solltest dich an den in der Branche üblichen Aufwandsentschädigungen orientieren, wobei eine Größenordnung von ca. 30 bis 50 Euro pro Sitzung üblich sein kann.


2. Finanzrechtliche und rechtliche Grundlagen

  • Da du dich in Ausbildung befindest, musst du dich nach den Vorgaben des österreichischen Finanzrechts richten. Jede Einnahme, auch eine Aufwandsentschädigung, ist meldepflichtig. Du musst daher diese Einnahmen bei deiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen.

  • Solltest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (das heißt, deine jährlichen Umsätze liegen unter 35.000 Euro), musst du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. In diesem Fall sollte auf deiner Rechnung der Hinweis "Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, keine Umsatzsteuer ausgewiesen" stehen.


3. Rechnung oder Honorarnote

Wenn du eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellst, solltest du eine Honorarnote oder Rechnung ausstellen. Folgendes muss diese enthalten:

  • Dein Name und Adresse: Deine vollständigen Kontaktdaten.

  • Name des Klienten: Die Daten der Person, die die Leistung erhalten hat.

  • Rechnungsdatum: Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde.

  • Leistungsbeschreibung: Eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistung, z.B. "Beratungsleistung im Rahmen der Lebensberatung in Ausbildung unter Supervision, Datum der Beratungseinheit".

  • Aufwandsentschädigung: Der Betrag, den du für die Sitzung verlangst.

  • Hinweis auf Ausbildungsstatus: Um rechtliche Klarheit zu schaffen, solltest du darauf hinweisen, dass du in Ausbildung unter Supervision bist, z.B. "Beratung im Rahmen der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater unter Supervision".

  • Hinweis zur Umsatzsteuer (falls Kleinunternehmer): "Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit".

  • Rechnungsnummer: Eine fortlaufende Nummerierung zur Nachvollziehbarkeit.

  • Zahlungsbedingungen: Angaben dazu, wie und bis wann der Betrag überwiesen werden soll.


Ein Beispiel für eine Honorarnote könnte so aussehen:

Honorarnote Nr. 001

Dein Name Deine AdressePLZ, Ort

Name des Klienten Adresse des KlientenPLZ, Ort

Rechnungsdatum: TT.MM.JJJJ

Leistungsbeschreibung:"Beratung im Rahmen der Lebensberatungsausbildung unter Supervision"Datum der Beratung: TT.MM.JJJJDauer: 60 Minuten

Aufwandsentschädigung: EUR 40,00

Hinweis: Die Beratungsleistung wurde im Rahmen der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater unter Supervision erbracht.

Umsatzsteuer: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung).

Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto:IBAN: XXXX XXXX XXXX XXXXBIC: XXXXXXXX


4. Wichtige Hinweise

  • Dokumentation: Achte darauf, dass du alle Beratungsstunden genau dokumentierst. Diese Dokumentation ist wichtig sowohl für die Supervision als auch für eventuelle steuerliche Prüfungen.

  • Supervisionsnachweis: Vergiss nicht, dass du deine Beratungspraxis in regelmäßigen Abständen supervidieren musst. Die Supervision hilft dir dabei, die Qualität deiner Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.


Diese Informationen geben dir eine Grundlage, wie du mit der Aufwandsentschädigung und der Rechnungsstellung umgehen kannst. Wenn du unsicher bist, empfehle ich, einen Steuerberater zu konsultieren, um deine individuelle Situation zu klären.


Quellen:

  • WKO - Informationen für Lebens- und Sozialberater

  • Bundesministerium für Finanzen Österreich (BMF) - Steuerliche Informationen für Selbständige



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