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AutorenbildThomas Laggner

Die Qualifikation als Mediator gemäß Zivilrecht für LebensberaterEinführung

Aktualisiert: vor 5 Tagen

Die Mediation wird in unserer modernen Gesellschaft zunehmend als Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung angesehen. Für Lebensberater bietet die Qualifikation als Mediator eine wertvolle Erweiterung ihrer Fähigkeiten und die Möglichkeit, in Konfliktsituationen zwischen Parteien zu vermitteln und Lösungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden. In diesem Blogbeitrag werden die wesentlichen Qualifikationen, gesetzlichen Anforderungen und Chancen erläutert, die eine Zivilrechtsmediation für Lebensberater bietet.


Was ist Mediation gemäß Zivilrecht?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem ein speziell ausgebildeter Mediator die Parteien unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gemäß dem Zivilrechts-Mediationsgesetz ist Mediation im Bereich des Zivilrechts in Österreich genau geregelt und verlangt von Mediatoren spezielle Qualifikationen, um in die Liste der Zivilrechtsmediatoren aufgenommen zu werden. Diese Anerkennung schafft die Voraussetzung, dass Mediatoren bei Konflikten im zivilrechtlichen Bereich, wie Familien- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten, auf professionelle Weise tätig werden können.


Voraussetzungen und Qualifikationen für die Anerkennung

Für die Qualifikation als Mediator gemäß Zivilrecht sind fundierte Fachkenntnisse und spezielle Ausbildungsinhalte erforderlich. Lebensberater, die diese Anerkennung anstreben, sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Abschluss einer zertifizierten Mediationsausbildung: Eine anerkannte Mediationsausbildung umfasst in Österreich mindestens 200 Stunden und vermittelt rechtliche sowie psychologische Grundlagen der Mediation.

  2. Erfahrung in der Praxis: Neben der Ausbildung ist es entscheidend, praktische Erfahrung zu sammeln, um sicher und kompetent agieren zu können. Dies beinhaltet das Durchführen von Mediationen unter Supervision.

  3. Fachliche und persönliche Eignung: Ein Mediator sollte über Einfühlungsvermögen, Neutralität und die Fähigkeit verfügen, Konflikte objektiv zu analysieren und die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien zu fördern.


Mit diesen Qualifikationen wird gewährleistet, dass Lebensberater auf eine fachliche und methodische Basis zurückgreifen können, um auch anspruchsvolle Mediationsprozesse erfolgreich zu gestalten.


Die Rolle des Lebensberaters als Mediator

Lebensberater, die sich für die Zivilrechtsmediation qualifizieren, erweitern ihr Spektrum an Beratungsdienstleistungen und heben sich damit von anderen Lebensberatern ab. Die Mediation ermöglicht es ihnen, in rechtlich sensiblen Bereichen wie Scheidungsvereinbarungen, Erbschaftsfragen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten kompetent zu vermitteln. Hierbei hilft das Verständnis der psychologischen Dynamik von Konflikten, das sie als Lebensberater mitbringen, kombiniert mit fundierten Kenntnissen des Zivilrechts, zu nachhaltigen Lösungen zu gelangen.


Gesetzliche Anforderungen und Vorteile der Eintragung in die Mediatorenliste

Mit der erfolgreichen Qualifikation können sich Lebensberater in die offizielle Liste der Zivilrechtsmediatoren eintragen lassen, die auf justiz.gv.at geführt wird. Diese Listung ist nicht nur ein Qualitätsmerkmal, sondern eröffnet auch den Zugang zu einem breiteren Klientel, das Unterstützung in zivilrechtlichen Konflikten sucht. Die Eintragung bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Professionelle Anerkennung: Die Aufnahme in die Liste ist ein offizielles Gütesiegel und gibt den Klienten Sicherheit, dass sie mit einem qualifizierten Mediator arbeiten.

  • Marketingvorteil: Die Listung auf einer offiziellen Plattform ermöglicht eine erhöhte Sichtbarkeit und signalisiert hohe Standards und Kompetenz.

  • Verbindliche Rechtskenntnisse: Die Qualifikation bestätigt, dass der Mediator über Kenntnisse im relevanten Zivilrecht verfügt und sich regelmäßig fortbildet, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.


Der Weg zur Qualifikation als Mediator für Lebensberater

Für Lebensberater, die sich als Mediatoren qualifizieren möchten, bietet die Counselorakademie eine umfassende und praxisnahe Ausbildung. Diese besteht aus einer fundierten theoretischen Basis sowie praktischen Übungen und Supervisionen, die die Teilnehmer auf alle Anforderungen der Mediation vorbereiten. Nach erfolgreichem Abschluss können sie nicht nur in der Liste der Zivilrechtsmediatoren eingetragen werden, sondern sind auch bestens darauf vorbereitet, in der Mediation erfolgreich zu arbeiten.


Fazit

Die Qualifikation als Mediator gemäß Zivilrecht eröffnet Lebensberatern die Möglichkeit, Konflikte auf konstruktive und zukunftsorientierte Weise zu lösen und Klienten in sensiblen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen. Diese Zusatzausbildung bietet eine spannende Erweiterung der Beratungskompetenz und stärkt die Position des Lebensberaters als vertrauenswürdiger Vermittler in Konfliktsituationen.

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