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AutorenbildThomas Laggner

Gewaltschutzgesetz und Garantenstellung: Was Lebensberater wissen müssen

Das Gewaltschutzgesetz ist ein wesentlicher Teil der österreichischen Gesetzgebung, der den Schutz von Gewaltopfern sicherstellt. Insbesondere für Lebens- und Sozialberater ist es wichtig, die Grundprinzipien dieses Gesetzes zu verstehen, um in Krisensituationen angemessen handeln zu können und Klient bestmöglich zu unterstützen. In diesem Artikel erklären wir, welche Rolle das Gewaltschutzgesetz spielt, wie die Garantenstellung damit in Verbindung steht und was du als Lebensberater tun kannst, um Gewaltopfer zu unterstützen.


Das Gewaltschutzgesetz in Österreich: Ein Überblick

Das Gewaltschutzgesetz bietet Schutzmaßnahmen für Betroffene von Gewalt, insbesondere im häuslichen Umfeld. Es ermöglicht der Polizei, Betretungs- und Annäherungsverbote zu verhängen, wenn eine Gefährdung vorliegt. Diese Maßnahmen können kurzfristig für 14 Tage durchgesetzt und durch einstweilige Verfügungen zivilrechtlich auf bis zu vier Wochen verlängert werden. Ziel ist es, Gewaltopfern eine sichere Umgebung zu schaffen und ihnen Zeit zu geben, weitere Schritte in Richtung Sicherheit zu unternehmen.


Als Lebens- und Sozialberater kann es passieren, dass Klient bei dir Hilfe suchen, die von Gewalt betroffen sind. Es ist daher wichtig, dass du die Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes kennst und Betroffene darüber aufklärst, welche Schutzmöglichkeiten es gibt.


Verantwortung des Lebensberaters: Die Garantenstellung

Im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz taucht oft der Begriff Garantenstellung auf. Diese bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, für den Schutz bestimmter Personen zu sorgen. Im Unterschied zu Personen wie Ärzt oder Polizist hast du als Lebensberater keine rechtliche Garantenstellung, allerdings trägst du eine ethische Verantwortung. Das bedeutet, dass du bei Verdacht auf Gewalt entsprechende Schritte zur Unterstützung der Klient einleiten solltest.

Du solltest Klient über mögliche Schutzmaßnahmen informieren und ihnen bei der Kontaktaufnahme mit passenden Stellen (z. B. Polizei, Gewaltschutzzentren) helfen. Auch das Fördern des Bewusstseins für die eigene Sicherheit und das Besprechen der möglichen Vorgehensweisen ist Teil deiner Aufgabe. Dabei ist es wichtig, aufmerksam zuzuhören und eine unterstützende Haltung einzunehmen, damit die betroffene Person sich nicht allein gelassen fühlt.


Praktische Tipps für Lebensberater bei Verdacht auf Gewalt

  1. Frühe Warnsignale erkennen: Achte auf Hinweise, die auf häusliche Gewalt hinweisen könnten – dazu gehören zum Beispiel eine ausgeprägte Ängstlichkeit, Verhaltensänderungen oder auch physische Anzeichen wie blaue Flecken.

  2. Ein Gespräch auf Augenhöhe führen: Sprich die betroffene Person behutsam an. Stelle sicher, dass sie sich verstanden und respektiert fühlt. Das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinen Klient ist hier besonders wichtig.

  3. Unterstützungsangebote aufzeigen: Informiere über Möglichkeiten der Hilfe, wie Gewaltschutzzentren, Frauenhäuser oder das Jugendamt. Betroffene müssen wissen, dass sie nicht allein sind und es Anlaufstellen gibt, die ihnen helfen können.

  4. Bei akuter Gefahr handeln: Wenn unmittelbare Gefahr besteht, zögere nicht, die Polizei oder andere Hilfsdienste zu benachrichtigen. Deine Aufgabe ist es, die Sicherheit der Klient zu gewährleisten.


Fazit: Handlungsfähigkeit stärken

Das Gewaltschutzgesetz bietet die notwendige rechtliche Grundlage, um Betroffene von Gewalt zu schützen. Als Lebensberater bist du nicht direkt zur Anzeige von Gewalt verpflichtet, trägst aber eine Verantwortung, um Menschen in gefährlichen Situationen zu unterstützen. Die Garantenstellung bedeutet in deinem Fall vor allem eine ethische Verpflichtung, aktiv zuzuhören, zu informieren und bei Bedarf professionelle Hilfe zu vermitteln.

Durch eine gute Kenntnis der gesetzlichen Möglichkeiten und das aktive Zuhören kannst du deinen Klient helfen, aus der Spirale der Gewalt auszubrechen und den Mut zu finden, sich schützen zu lassen.


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