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AutorenbildThomas Laggner

Z-Diagnosen und Mentaltraining

Dürfen Mentaltrainer bei Z-Diagnosen tätig werden und worauf müssen sie achten?

Mentaltrainer sind in Österreich als Anbieter von Trainings im Bereich der persönlichen Entwicklung und der mentalen Stärke tätig. Im Zusammenhang mit den Z-Diagnosen (z. B. Z73, Z62) stellt sich die Frage, ob Mentaltrainer in diesen Bereichen tätig werden dürfen und wie sie sicherstellen können, dass ihre Tätigkeit nicht mit der Lebens- und Sozialberatung, der Psychotherapie oder der Klinischen Psychologie in Konflikt gerät.

Tätigkeit von Mentaltrainern bei Z-Diagnosen

Z-Diagnosen sind in der ICD-Klassifikation als "Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen" klassifiziert und umfassen Zustände, die zwar eine Herausforderung für das Wohlbefinden darstellen, aber keine behandlungsbedürftige psychische Störung im klinischen Sinne sind. Dazu gehören zum Beispiel Burnout (Z73.0), soziale Probleme (Z63) oder Erziehungsprobleme (Z62). Mentaltrainer können grundsätzlich bei Z-Diagnosen tätig werden, solange bestimmte Kriterien beachtet werden.


Aufgaben von Mentaltrainern im Bereich Z-Diagnosen

Mentaltrainer können folgende Aufgaben im Zusammenhang mit Z-Diagnosen übernehmen:

  1. Präventive Maßnahmen: Mentaltrainer dürfen im Rahmen von Stressbewältigung, Burnout-Prävention oder Resilienzförderung tätig sein. Sie bieten Unterstützung an, bevor eine behandlungsbedürftige psychische Störung entsteht.

  2. Motivationsförderung und Ressourcenstärkung: Die Arbeit von Mentaltrainern kann auf die Stärkung von Ressourcen und die Entwicklung von Resilienz abzielen. Hierbei helfen sie den Klienten, mit Herausforderungen besser umzugehen.

  3. Ziele setzen und Selbstwirksamkeit fördern: Mentaltrainer unterstützen Klienten dabei, persönliche Ziele zu setzen und deren Erreichung zu verfolgen, was besonders im Zusammenhang mit Lebensbewältigung (Z73)wichtig ist.


Wichtige Abgrenzungen zur Lebens- und Sozialberatung, Psychotherapie und Psychologie

Um nicht gegen das Gewerberecht zu verstoßen oder mit der Lebens- und Sozialberatung, der Psychotherapie oder der Klinischen Psychologie in Konflikt zu geraten, müssen Mentaltrainer folgende Punkte beachten:

  1. Keine Behandlung psychischer Störungen: Mentaltrainer dürfen keine psychischen Störungen (ICD-10 F-Diagnosen) behandeln, wie beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder Zwangserkrankungen. Dies ist ausschließlich Psychotherapeuten, klinischen Psychologen und Ärzten vorbehalten.

  2. Keine therapeutische Tätigkeit: Die Tätigkeit von Mentaltrainern ist nicht therapeutisch. Das bedeutet, dass sie keine psychotherapeutischen Interventionen einsetzen dürfen, die eine Heilung oder Linderung von psychischen Störungen zum Ziel haben. Wenn ein Klient Anzeichen einer psychischen Störung zeigt, müssen Mentaltrainer die Person an einen Psychotherapeuten oder Psychologen weiterverweisen.

  3. Keine Diagnose von psychischen Erkrankungen: Mentaltrainer sind nicht berechtigt, eine Diagnose im klinischen Sinne zu stellen. Die Z-Diagnosen können als Grundlage für präventive oder unterstützende Maßnahmen dienen, jedoch nicht als Diagnose einer behandlungsbedürftigen Störung.

  4. Abgrenzung zur Lebens- und Sozialberatung: Lebens- und Sozialberater sind zur Beratung in Krisensituationen und bei psychosozialen Problemen befugt, während Mentaltrainer im Bereich Motivation, mentale Stärke und präventive Maßnahmen arbeiten. Mentaltrainer sollten sich darauf konzentrieren, keine beratenden Tätigkeiten anzubieten, die mit psychosozialen Krisenbewältigungen verbunden sind, da dies unter die Lebens- und Sozialberatung fällt.

  5. Keine tiefenpsychologischen Methoden: Die Anwendung von tiefenpsychologischen Methoden oder die Auseinandersetzung mit verdrängten Erlebnissen ist ebenfalls Psychotherapeuten vorbehalten. Mentaltrainer sollten sich auf das Hier und Jetzt konzentrieren und Klienten bei der Erreichung ihrer aktuellen Ziele unterstützen.


Empfohlene Vorgehensweisen für Mentaltrainer

Um Konflikte mit dem Gewerberecht oder anderen beruflichen Bereichen zu vermeiden, sollten Mentaltrainer:

  1. Klare Grenzen setzen: Es ist wichtig, die eigenen Kompetenzen zu kennen und klar zu kommunizieren, was Mentaltraining leisten kann und was nicht. Bei Verdacht auf eine behandlungsbedürftige psychische Störung sollte an geeignete Fachkräfte verwiesen werden.

  2. Zusammenarbeit mit Fachleuten: Mentaltrainer können von einer guten Zusammenarbeit mit Lebensberatern, Psychotherapeuten und klinischen Psychologen profitieren. Durch ein Netzwerk können Klienten bei Bedarf schnell an die richtige Fachperson weitervermittelt werden.

  3. Fortbildung und Supervision: Um sicherzustellen, dass die eigene Tätigkeit im rechtlichen Rahmen bleibt, ist es hilfreich, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen und Supervision in Anspruch zu nehmen.


Fazit

Mentaltrainer dürfen im Bereich der Z-Diagnosen tätig werden, solange sie sich auf präventive Maßnahmen, Ressourcenförderung und Unterstützung bei der Lebensbewältigung konzentrieren. Es ist jedoch entscheidend, dass sie die Grenzen zur Psychotherapie, klinischen Psychologie und Lebens- und Sozialberatung respektieren. Mentaltrainer bieten eine wertvolle Unterstützung bei der Förderung von mentaler Stärke, Stressbewältigung und Burnout-Prävention, sollten jedoch sicherstellen, dass sie keine therapeutischen Tätigkeiten ausführen oder diagnostische Entscheidungen treffen, die über ihre Kompetenzen hinausgehen.


 



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